Die Gleichstellung zwischen Frau und Mann im Geschäftsalltag ist ein gegenwärtiges Thema. Mit der Änderung des Gleichstellungsgesetzes im August 2019 wird die Durchsetzung der Lohngleichheit unterstützt und vorangetrieben, denn Arbeitgeber mit 100 oder mehr Mitarbeitenden sind verpflichtet bis spätestens Ende Juni 2021 eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese prüfen zu lassen.
Verlassen Sie sich mit Curia an Ihrer Seite auf einen Experten auf dem Gebiet Lohngleichheitsanalyse und setzen Sie die neuen Auflagen termingerecht um. Für die Prüfung der Lohngleichheitsanalyse benötigen die Revisoren eine spezielle Ausbildung, welche wir bei Curia absolviert haben.
Welche Themen beinhaltet die Prüfung der Lohngleichheitsanalyse? Folgende Punkte werden durch uns geprüft:
- Wurde die Lohngleichheitsanalyse im gesetzlich vorgeschrieben Zeitraum durchgeführt?
- Liegt ein Nachweis vor, wonach die Lohngleichheitsanalyse nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchgeführt wurde?
- Sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vollständig erfasst worden?
- Sind alle Lohnbestandteile vollständig erfasst worden?
- Wurden die erforderlichen Daten, einschliesslich persönlicher und arbeitsplatzbezogener Merkmale, vollständig erfasst?
Gerne nehmen wir die Prüfung der Lohngleichheitsanalyse zeitnah für Sie vor, damit die neuen Auflagen effizient abgeschlossen werden können.