Ihre Ausgangslage
Bereits seit 2008 ist das Vorhandensein eines Internen Kontrollsystems (IKS) bei ordentlich zu prüfenden Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Ein IKS dient jedoch nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen, sondern unterstützt Sie bei der täglichen Arbeit. Sie möchten durch die freiwillige Einführung eines IKS die Prozessabläufe im Unternehmen optimieren, einheitlich aufbauen und als Führungsinstrument nutzen.